


17.11.2010 17:45
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
viele Mitglieder des IWS (insbesondere Projektentwickler und Architekten) wie auch auswärtige Vorhabenträger
monieren seit Jahren unnötig lange Verfahrensdauern bei der Genehmigung ihrer Bauprojekten und der damit
im Zusammenhang stehenden, fehlenden Terminsicherheit sowie Kalkulierbarkeit in
der Projektrealisierung.
Dem IWS ist bewusst, dass solche Verfahrensverzögerungen häufig auch vom Bauherrn selbst zu verantworten sind. So bemängelt die Bauverwaltung vielfach zu Recht, dass die eingereichten Antragsunterlagen fehlerhaft oder nicht vollständig sind, weshalb sie im Verlauf der Prüfung häufig Unterlagen beim Bauantragsteller nachfordern muss. Allein hierdurch entstehen vermeidbare Verzögerungen.
Um diesen Kritikpunkt dauerhaft auszuräumen, hat unser Arbeitskreis "Lobbyarbeit" gemeinsam mit dem Referat für Städtebau und Umwelt
der Landeshauptstadt Stuttgart eine Checkliste für Bauherren erarbeitet,
welche die einzelnen einzureichenden Unterlagen abschließend erfasst, unterteilt nach den in der Landesbauordnung geregelten unterschiedlichen Verfahrensarten.
Diese Checkliste wurde im Rahmen des Runden Tisches der Immobilienwirtschaft am 27.10.2010 auf Einladung des IWS im Stuttgarter Rathaus offiziell von der Stadtverwaltung und den im Stuttgarter Gemeinderat vertretenen Fraktionen gemeinsam verabschiedet.
Mit dem neuen IWS-Leitfaden möchte die Stadt Stuttgart und die Kommunalpolitik gemeinsam mit dem IWS ein positives Signal an die Investoren senden.
Der IWS Verfahrensleitfaden gilt verbindlich für sämtliche künftigen Baugenehmigungsverfahren
in Stuttgart. So wird – unseres Wissens bundesweit einmalig – jedenfalls in
diesem Punkt Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten
geschaffen.
Hinzuweisen ist abschließend darauf, dass die Checkliste eine Zusammenfassung sämtlicher Antragsunterlagen wiederspiegelt, welche theoretisch
denkbar bei einem Projekt genehmigungsrelevant sein können.
Es handelt sich also um eine "Maximalliste", die dem Bauherrn als Hilfestellung dienen soll. Anhand dieses IWS Verfahrensleitfaden kann der Bauherr/Architekt dann bei einer Vorbesprechung mit dem Baurechtsamt abklären, welche Punkte für sein Vorhaben berücksichtigt werden müssen und welche nicht von Relevanz sind. Es sind sogar Punkte aufgeführt, für die es keine unmittelbare gesetzliche Grundlage gibt, die jedoch oftmals entscheidend für die Herbeiführung der Baugenehmigung sind. Exemplarisch hierfür ist z. B das Schallschutzgutachten zu nennen, das bei vielen, vor allem gewerblichen Vorhaben immer öfter gefordert wird, von den Architekten aber oftmals vergessen wird.
Je nach konkretem Bauvorhaben ist natürlich denkbar, dass die Baugenehmigungsbehörde zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit nicht alle dort aufgeführten Unterlagen benötigt. Die Checkliste ersetzt somit nicht die - nach wie vor notwendige und auch vom IWS nach wie vor dringend empfohlene - rechtzeitige individuelle Abstimmung des konkreten Umfangs der einzureichenden Unterlagen mit der Baugenehmigungsbehörde im
jeweiligen Einzelfall.
Die Checkliste wurde wie gesagt mit der Bauverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart abgestimmt und beansprucht Geltung daher nur für den Zuständigkeitsbereich gerade der Stuttgarter Bauverwaltung. Soweit es sich um Bauvorhaben handelt, für die eine andere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist (bspw. Landratsamt Esslingen oder Ludwigsburg), kann die Checkliste allenfalls als Anhaltspunkt dienen. Zwar geht der IWS aufgrund der Detailliertheit und des Umfangs der Checkliste nicht davon aus, dass andere Baugenehmigungsbehörden in der Region Stuttgart weitergehende Anforderungen stellen. Soweit eine andere Baugenehmigungsbehörde zuständig ist als das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, empfiehlt der IWS aber vorsorglich und jedenfalls eine vorherige individuelle Abstimmung des Umfangs der einzureichenden Unterlagen mit der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Wir empfehlen unseren Mitgliedern zukünftig, den IWS Verfahrensleitfaden in Planungsaufträgen vertraglich mit einzubinden, damit ein reibungsloser Verfahrensverlauf für beide Vertragsparteien gewährleistet ist.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr IWS-Vorstand
Michael Barth Peter Brenner Anke Stadelmeyer F.P. Unterreiner
